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Sie sind Bürger dieses Staates und haben unverschuldet ihre Arbeit verloren.
Daraus ergibt sich vorrangig die Fürsorgepflicht der Gemeinschaft.  Sie sind kein Bittsteller bei Ämtern und Behörden !
Die angestellten Mitarbeiter sind für Sie da, nicht umgekehrt !  Sie fordern die Ihnen zustehenden Leistungen ein.
Sie sind gleichberechtigter Partner, dem die Hilfe und Unterstützung zusteht.



      arbeitslose Personen im ALG I - und ALG II - Bezug im Landkreis Görlitz
  Februar 2012 März 2012 April 2012
SGB III / Arbeitslosengeld I 20.020 19.778 18.286
SGB II / Arbeitslosengeld II 26.588 26.585 26.419
Gesamt 46.608 46.363 44.705

      arbeitslose Personen im ALG I - und ALG II - Bezug in Deutschland 
  Februar 2012 März 2012 April 2012
SGB III / Arbeitslosengeld I 1.028.000    923.000    893.000
SGB II / Arbeitslosengeld II 4.501.000 4.512.000 4.520.000
Gesamt 5.529.000 5.435.000 5.413.000
    Im Apri befanden sich 997.000 Personen in den von Bund oder Bundesagentur für Arbeit
    geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die nicht in der o.a. Statistik erscheinen.
    Quelle: Bundesagentur für Arbeit




    Politik, die zum Leben nicht reicht

    Die Regelsätze sind zu niedrig. Jetzt darf man es offiziell sagen, weil es ein Gericht offiziell gesagt hat. Dass die Regelsätze nach ihrer Neuberechnung nur popelige fünf Euro höher lagen als zuvor, scheint der Öffentlichkeit damals relativ entgangen zu sein. Die zu niedrigen Sätze waren damals schon skandalös, weil man es ja gewusst, mindestens aber geahnt und mitgefühlt hat - und sie sind heute skandalös - und weil man in diesem Land auf Kontinuitäten setzt, wird es auch hernach, sollte man mal wieder neu berechnen, skandalös bleiben.

    Der wirkliche Skandal sind weniger die Regelsätze, die den Menschen die soziale und kulturelle Teilhabe verweigern. Es ist die Arroganz der Macht, die sich über die Gerichtsbarkeit hinwegsetzt, ohne Skrupel zu zeigen. Das tut sie nicht offensiv, nicht aggressiv - sie macht es transparent, mit dienstbeflissener Miene, etwaigen Gerichtsentscheidungen - wie damals, als das Bundesverfassungsgericht die Neuberechnung forderte - auch gerecht zu werden.

    Den Entscheidungen gerecht zu werden wohlgemerkt, nicht denen, die auf diese Entscheidungen hoffen. So rechnet man eben hinaus und hinein, zieht ab und addiert, gibt in den fiktiven Warenkorb zur Berechnung oder nimmt heraus, setzt hier was an, läßt da was weg und schlägt von der dann entstandenen Summe pauschal zwanzig Prozent ab. Auftrag erledigt, Gerichtsentschluss umgesetzt - Regelsatzhöhe bewahrt.

    Dieses Verhalten, das von der Öffentlichkeit nicht mal verurteilt wird, sondern mitläuferisch unterstützt, ist es, was den wirklichen Skandal auftischt.





    Betreuungsgeld stellt Hartz IV-Logik in Frage

    Wer die Ungerechtigkeit beklagt, dass Arbeitslosengeld II-Empfänger vom Betreuungsgeld nicht profitieren sollen, der müsste konsequenterweise die gesamte Hartz IV- Logik in Frage stellen – und das tun weder CDU/CSU noch FDP, aber auch SPD und Grüne gerade nicht. Die moralische Empörung gegen die Anrechnung des Betreuungsgeldes auf die Hartz IV-Regelsätze ist deshalb nur geheuchelt.

    Das Betreuungsgeld ist nichts anderes als eine Transferleistung für Besserverdienende.

    In derselben Logik müssten auch Eltern einen staatlichen Zuschuss bekommen, wenn sie ihre Kinder auf Privatschulen schicken, weil sie ja damit die Leistungen der öffentlichen Schulen nicht in Anspruch nehmen. Oder Familien, die in ihrem Garten einen Swimmingpool bauen, müssten eine Subvention erhalten, weil deren Kinder ja nicht mehr ins städtische Schwimmbad gehen. Wer einen Sandkasten oder eine Schaukel für seine Kinder errichtet müsste das zumindest von der Steuer absetzen können, weil dessen Kinder ja keinen öffentlichen Spielplatz mehr beanspruchten...   weiterlesen





    Bundessozialgericht entscheidet
    zugunsten von Arbeitslosengeld II-Bezieher

    Kassel: Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 16.05.2012 einen auch in Bochum schwellenden Rechtsstreit zugunsten der Hartz IV-Betroffenen entschieden: demnach müssen für die Wohnraumzumessung die aktuellen Vorschriften des „Sozialen Wohnungsbaus“ zugrunde gelegt werden. Ein Verweis auf Vorschriften der Vergangenheit ist nicht zulässig (BSG, AZ: B 4 AS 109/11 R).

    Für einen Single wird die Mietobergrenze bestimmt durch eine Wohnungsgröße von 50 qm. Die Miete „netto kalt“ (ohne alle Nebenkosten) darf damit bei Neubezug 259 Euro betragen, die „kalten“ Betriebs-/Nebenkosten müssen „angemessen sein, die Heizkosten sind idR so zu akzeptieren, wie Abschläge und ggf. Nachzahlungen anfallen (Rückerstattungen sind anzurechnen). Bei bereits bestehenden Wohnverhältnissen müssen 309 Euro „netto kalt“ akzeptiert werden, ebenso alle Nebenkosten in voller Höhe.

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie groß die Wohnung tatsächlich ist. Maßgeblich ist allein die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand. Durch die Gerichte gezwungen hat die Stadt Bochum ihre Richtlinien in dieser Hinsicht bereits der Rechtslage anpasst...

    Die im Streit stehenden Summen beziehen sich dabei zunächst auf den Bereich Bochum. Für andere Jobcenter gelten abweichende Berechnungsgrundlagen. Das Urteil des BSG bestätigt die Wohnraumgröße von 50 m² für eine Person. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte in der Vergangenheit bereits so genannte Mietabsenkungsverfahren eingeleitet, wenn die Kaltmiete auch nur minimal höher war, bzw. die Wohnungsgröße überschritten wurde...

    Von der Entscheidung des BSG sind nach vorsichtigen Schätzungen deutschlandweit etwa 800.000 Leistungsberechtigte betroffen.

    Betroffene im Bereich des Jobcenters Märkischer Kreis wurden demnach über viele Jahre "willkürlich falsch" beraten. Leistungsrechtlich gesehen wurden Erwerbslosen ohne eine solide und unabhängig geprüfte Rechtsgrundlage tatsächlich zustehende Gelder vorenthalten, nicht wenige sind der Not geschuldet "umgesiedelt worden", andere haben aus ihren Regelleistungen anteilige Mietkosten selbst getragen.

    Während die Jobcenter ihre "Einsparanstrengungen" stets mit der Verantwortung für den Bürger begründen, muss man rückwirkend feststellen, dass gerade solche bedürftigen Bürger "betuppt" wurden, die die Jobcentermitarbeiter sogar namentlich benennen können...

    Allein durch die höhere anzusetzende Quadratmeterzahl hätten in Iserlohn bis zu 25,30 € mehr Leistungen erbracht werden müssen. Dazu kommt noch die Summe der anteiligen Nebenkosten.

    Im eigenen Interesse sollten Betroffene nicht darauf vertrauen, dass das Jobcenter seiner Beratungspflicht selbstständig nachkommt, sondern sie sollten die Beratung bei Anwälten für Sozialrecht, oder unabhängigen Beratungsstellen in Anspruch nehmen.





    Im Gebiet des Landkreises Görlitz befanden sich zum Stichtag 01.01.2011
    141.400 Haushalte.
    Von diesen hatten im Jahr 2010:
    21.400 ein monatliches Nettoeinkommen von 500 - 900 Euro,
    43.000 ein monatliches Nettoeinkommen von 900 - 1.500 Euro,
    28.400 ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500- 2.000 Euro,
    20.000 ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000- 2.600 Euro,
    der Rest liegt darüber.


    Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen (pro Haushalt)

    Westdeutschland:
    Ostdeutschland:
     3.056 Euro
     2.292 Euro
    Landkreis Görlitz:  1.724 Euro

    (Quellen:Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2010, Statistisches Bundesamt 2010)




      Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann das Recht,
      anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.
      George Orwell (1903-1950)




    Aktuelle Informationen zum Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung

           





    Entscheidungen






    Für alle, die am Mainstream der öffentlichen Meinungsmacher zweifeln
    Campact organisiert Kampagnen, bei denen sich Menschen via Internet in aktuelle politische Entscheidungen einmischen.






    ... Fünfmal in der Woche kommen wir kurz vor der „Tagesschau“ in den Genuss von „Börse im Ersten“. Da wird uns dann zum Beispiel von Anja Kohl mit freudigem Gesicht verkündet, die Aktienkurse seien heute gestiegen. Und sie schaut traurig drein, wenn sie gesunken sind. Börsenberichterstattung zur besten Sendezeit auch im ZDF und bei den kommerziellen Sendern.

    Rauf oder runter mit den Kursen, wie auch immer, 100 Prozent aller Deutschen können allabendlich Zeugen von Stimmungsberichten werden, die 95 Prozent eigentlich gar nicht zu interessieren brauchten. Denn nur rund fünf Prozent aller Deutschen sind Besitzer von Aktien. Warum mutet man uns diese Börsenberichterstattung dennoch zu?

    Das hat etwas damit zu tun, dass sich die Finanzwirtschaft eine Sonderrolle anmaßt und dass es ihr gelungen ist, das Geschehen auf den Finanzmärkten ins Zentrum des öffentlichen Interesses zu rücken. Damit wird der Eindruck erweckt, an den Börsen könne man leicht Geld verdienen, und Spekulation sei etwas außerordentlich Nützliches.

    Wenn die Kurse steigen, dann wüden irgendwie irgendwo Werte geschaffen. Und wenn sie zusammenbrechen, dann würden Werte vernichtet. So hatte sich sogar ein leibhaftiger Bundeskanzler einmal öffentlich geäußert: Gerhard Schröder.

    Sowohl die Geschichte von den geschaffenen wie auch die von den vernichteten Werten sind Ammenmärchen. Aber diese Märchen haben reale Folgen: Weil die Finanzwirtschaft als so herausragend und zentral gilt, wurden wir Steuerzahler, als sich die Spekulanten verzockt hatten, zur Kasse gebeten – allein mit 480 Milliarden für einen nationalen Bankenrettungsschirm.

    Noch unsere Enkel werden die Schulden für die Bankenrettung abzutragen haben...

    (©SZ)
Die Geschichte eines falschen Satzes...
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 SGB II-Kommentar

Ä M T E R
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Landratsamt Görlitz

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Schuldnerberatung





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Formulierungshilfe
Hilfe zur Pflege
Vorgezogene Altersrente
Unterhaltstabellen


Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung (aktueller Stand)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende (aktueller Stand)
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)- Sozialhilfe (aktueller Stand)


Sozialgerichtsurteile in:

Aktuelle Sozialgerichtsurteile u.v.a.m.





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